Impressum und AGB

Inhaberin: Andrea Schlicke

Kontakt:
Andrea Schlicke
Markt 5
01734 Rabenau
Tel. 0351 27808469
Funk: +49 173 9013916
info@photographie-krueger.de 
www.photographie-krueger.de

Registereintrag:
Mitglied der Handelskammer Dresden

Umsatzsteuer ID:
DE 814432526

Wirtschafts-ID:
210/241/12377

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Annahme des Angebots von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, der Lieferung oder Leistung bzw. spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials durch den Kunden.. Wenn der Kunde den AGB wider- sprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kun- den wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Erwähnung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen seitens Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Kostenvoranschläge durch Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE sind generell unverbindlich. Sie werden erst mit Unterschrift des Kunden zu einem verbindlichen Auftrag.
  2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) Stil, Farben sowie Art und Weise der Bearbeitung der Bilder sind Teil des gebuchten Konzepts und können nicht reklamiert werden. Wir wollen jedoch nur die beste Arbeit liefern, deshalb sind Kulanzregelungen in Ausnahmefällen möglich. Reklamationen können nur im Rahmen der AGB erfolgen.
  3. ”Bildmaterial” im Sinne dieser AGB sind alle von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen, auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  4. Der Auftragnehmer (Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE) behält sich vor, entgegengenommene Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen wenn es für die Erfüllung des Auftrag notwendig ist.
  5. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf kommt mit Unterschrift des Auftraggebers zustande. Die Vertragsdetails sind vom Auftraggeber sofort zu überprüfen und mit Vorkasse und Unterschrift zu bestätigen.
  6. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen immer der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

 
II. Urheberrecht
 
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE gelieferten Bildmaterial um urheber- rechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Ein Urheber ist der Schöpfer des Werkes, in diesem Falle der Fotograf (§7 Urheberrechtsgesetz).Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  2. Die von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 
  3. Der Kunde erwirbt generell und grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Die Übertragung von Nutzungsrechten für Veröffentlichungen im Internet oder für gewerbliche Zwecke, bedarf einer geson- derten Vereinbarung und Vergütung. Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbe- zeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) .. Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  5. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
  6. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
  7. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.


III. Kennzeichnung/Vergütung/Aufbewahrung

  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbe- sonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
  2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Porto, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Rechnungen sind in Bar, mit EC-Karte oder innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zahlbar. 
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Es gelten unsere aktuellen Preislisten. Ihre Preise werden auf Wunsch für Sie nach dieser Liste zusammen gestellt.
  5. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE kann die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren, es sei denn, im Vertrag wird ein anderes Datum zum Löschung der Daten festgelegt. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


IV. Haftung

  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 
  2. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, im anvertrautes Fotomaterial sorgfältig bis zur Abholung, auf zu- bewahren. Für Schäden oder Verlust durch Dritte (Lieferanten, Labore) trotz Sicherheitsmaßnahmen, haftet der Auf- tragsnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  4. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen. 
  5. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  6. Retusche- und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 
  8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich bei Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
  9. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Reisebehinderungen etc..
  10. Postsendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
  11. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

 
V. Nebenpflichten

  1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hin- sichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.  Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE garantiert die Zustimmung. von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
  2. Sollte Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber.


VI. Leistungsstörungen/Ausfallhonorar/Mängel

  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  2. Hat der Auftraggeber Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Ge- staltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 
  3. Überlässt Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.
  4. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. 
  5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


VI. Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer, EC-Kartendaten) für Zwecke der Ver- tragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.


VII. Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE.
  2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand 11/2021

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01734 Rabenau
Tel. 0351 27808469
Funk: +49 173 9013916
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Umsatzsteuer ID:
DE 814432526

Wirtschafts-ID:
210/241/12377

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE

I. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Annahme des Angebots von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, der Lieferung oder Leistung bzw. spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials durch den Kunden.. Wenn der Kunde den AGB wider- sprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kun- den wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Erwähnung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen seitens Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Kostenvoranschläge durch Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE sind generell unverbindlich. Sie werden erst mit Unterschrift des Kunden zu einem verbindlichen Auftrag.
  2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital) Stil, Farben sowie Art und Weise der Bearbeitung der Bilder sind Teil des gebuchten Konzepts und können nicht reklamiert werden. Wir wollen jedoch nur die beste Arbeit liefern, deshalb sind Kulanzregelungen in Ausnahmefällen möglich. Reklamationen können nur im Rahmen der AGB erfolgen.
  3. ”Bildmaterial” im Sinne dieser AGB sind alle von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen, auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  4. Der Auftragnehmer (Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE) behält sich vor, entgegengenommene Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen wenn es für die Erfüllung des Auftrag notwendig ist.
  5. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf kommt mit Unterschrift des Auftraggebers zustande. Die Vertragsdetails sind vom Auftraggeber sofort zu überprüfen und mit Vorkasse und Unterschrift zu bestätigen.
  6. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen immer der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

II. Urheberrecht
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE gelieferten Bildmaterial um urheber- rechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Ein Urheber ist der Schöpfer des Werkes, in diesem Falle der Fotograf (§7 Urheberrechtsgesetz).Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  2. Die von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 
  3. Der Kunde erwirbt generell und grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Die Übertragung von Nutzungsrechten für Veröffentlichungen im Internet oder für gewerbliche Zwecke, bedarf einer geson- derten Vereinbarung und Vergütung. Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbe- zeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) .. Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  5. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
  6. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
  7. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.

III. Kennzeichnung/Vergütung/Aufbewahrung
  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbe- sonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
  2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Porto, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Rechnungen sind in Bar, mit EC-Karte oder innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zahlbar. 
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE. Es gelten unsere aktuellen Preislisten. Ihre Preise werden auf Wunsch für Sie nach dieser Liste zusammen gestellt.
  5. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE kann die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren, es sei denn, im Vertrag wird ein anderes Datum zum Löschung der Daten festgelegt. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

IV. Haftung
  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 
  2. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, im anvertrautes Fotomaterial sorgfältig bis zur Abholung, auf zu- bewahren. Für Schäden oder Verlust durch Dritte (Lieferanten, Labore) trotz Sicherheitsmaßnahmen, haftet der Auf- tragsnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  4. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen. 
  5. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  6. Retusche- und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 
  8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich bei Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
  9. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Reisebehinderungen etc..
  10. Postsendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
  11. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
 
V. Nebenpflichten
  1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hin- sichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.  Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE garantiert die Zustimmung. von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
  2. Sollte Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörungen/Ausfallhonorar/Mängel
  1. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  2. Hat der Auftraggeber Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Ge- staltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 
  3. Überlässt Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.
  4. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. 
  5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VI. Datenschutz
Siehe Seite Datenschutz


VII. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Firma Andrea Krüger PHOTOGRAPHIE.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand 11/2021
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